ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINUNGEN 

Allgemeines

1. Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Sie werden durch                     Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil.
2. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich             bestätigt werden.
 


Angebot und Abschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für Lieferumfang, Preis und Lieferfristen. 


Lieferung

1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen Unterlagen. Unvorhergesehene Hindernisse wie     höhere Gewalt, Streik, Fabrikationshindernisse, unbeabsichtigte Beschädigung des Werkstücks und unvermutete       Fehler im Rohmaterial entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen uns, vom Vertrag ganz         oder teilweise zurückzutreten, falls die Ausführung des Vertrages für uns unzumutbar wird     Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 


Zahlung

1. Die Zahlung hat innerhalb 8 Tagen  zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet. 
2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder die Zahlung zurückzuhalten
 


Gewährleistung

1. Granit kann in Körnung, Farbe und Struktur leicht wechseln. Unregelmäßigkeiten dieser Art, kleine Flecken, Adern und Schattierungen sind deshalb keine Materialfehler und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Muster können aus denselben Gründen das Material nur annähernd wiedergeben. Geringfügige Abweichungen in den Maßen berechtigen ebenfalls nicht zu Reklamationen.
2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
 
3. Bei begründeten Beanstandungen sind wir berechtigt, nachzubessern. Im Übrigen besteht nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung. Rücktritt oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für den Vertrag ist Eisenberg, Gerichtsstand ist Eisenberg.