ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINUNGEN
Allgemeines
1. Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil.2. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für Lieferumfang, Preis und Lieferfristen.
Lieferung
1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen Unterlagen. Unvorhergesehene Hindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Fabrikationshindernisse, unbeabsichtigte Beschädigung des Werkstücks und unvermutete Fehler im Rohmaterial entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, falls die Ausführung des Vertrages für uns unzumutbar wird Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Zahlung
1. Die Zahlung hat innerhalb 8 Tagen zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet. 2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder die Zahlung zurückzuhalten
Gewährleistung
1. Granit kann in Körnung, Farbe und Struktur leicht wechseln. Unregelmäßigkeiten dieser Art, kleine Flecken, Adern und Schattierungen sind deshalb keine Materialfehler und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Muster können aus denselben Gründen das Material nur annähernd wiedergeben. Geringfügige Abweichungen in den Maßen berechtigen ebenfalls nicht zu Reklamationen.2. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
3. Bei begründeten Beanstandungen sind wir berechtigt, nachzubessern. Im Übrigen besteht nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung. Rücktritt oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.